Informationen

Terminvereinbarung:

Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Kann ich Ihren Anruf nicht entgegennehmen, können Sie mir gerne eine Nachricht hinterlassen.

Ich werde Sie so schnell es mir möglich ist zurückrufen. Bei diesem ersten Austausch können wir Fragen klären und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.


Erstgespräch:

Das Erstgespräch dient zum besseren Kennenlernen. Hier nehme ich mir ausreichend Zeit für Sie, damit ich mehr über Ihre Beweggründe und Anliegen erfahre. Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. In diesem Gespräch finden wir auch Platz für Ihre Fragen und klären die Rahmenbedingungen wie Kosten und Häufigkeit der Sitzungen.


Häufigkeit der Sitzungen:

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und sollte erfahrungsgemäß einmal in der Woche stattfinden. Eine Regelmäßigkeit begünstigt den Prozess, jedoch werden die Termine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Die Dauer der Therapie hängt von verschiedenen Faktoren (Situation, Thema, Prozess) ab und lässt sich vorab nicht festlegen.


Kosten:
Eine 50-minütige Therapieeinheit kostet € 75. Paargespräche oder Doppeleinheiten bedürfen einer eigenen Vereinbarung. Die Abrechnung mit der Krankenkasse ist bei Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision nicht möglich.

Aus diesem Grund ist der Tarif auch niedriger.

 

Absageregelung:
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen rechtzeitig, also 24 Stunden vorher, abzusagen. Sollte ein Termin zu spät abgesagt werden, muss ich diesen verrechnen, weil eine kurzfristige Nachbesetzung nicht möglich ist. Bitte kommen Sie pünktlich zur Therapiestunde. Verspätungen können leider am Ende der Therapiestunde nicht angehängt werden.

 

Verschwiegenheit:
Im § 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet sich ein Psychotherapeut, sowie deren Hilfspersonen, zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse.

 

Begriff: In Ausbildung unter Supervision (iAuS)
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich berechtigt und befähigt, Psychotherapie auszuüben. Bis zum tatsächlichen Abschluss werde ich engmaschig an Ausbildungssupervisionen teilnehmen.